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Umsatzsteuer im Fahrzeugexport

Im grenzüberschreitenden Fahrzeughandel kann der Verkauf an einen gewerblichen Käufer in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei sein (0 %) – aber nur, wenn Sie nachweisen, wer der Käufer ist und dass das Fahrzeug das Land verlassen hat. Die Regeln stehen in § 6a UStG und, für den Gelangensnachweis, in §§ 17a–17d UStDV; Fahrzeuge, die der Differenzbesteuerung unterliegen, sind ausgenommen (Art. 139 Abs. 3 Richtlinie 2006/112/EG). Fehlen Nachweise, kann dem Verkäufer eine Steuernachforderung drohen.